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Soweit der Interessensgemeinschaft bekannt ist, gibt es für Betroffene des hohen Grundwasserstandes folgende Förderungen:
Wenn Sie Informationen über weitere Förderungen (z. B. im Bereich der Landwirtschaft) haben, kontaktieren Sie uns bitte per e-Mail unter grundwasserproblem@gmx.at.
Förderung des Landes NÖ |
Das Land fördert die Maßnahmen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an Wohngebäuden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines Darlehens (Laufzeit: 27,5 Jahre, 1 % Verzinsung).
Diese Förderung endet mit 31.12.2011.
Gefördert wird
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der anerkannten Investitionskosten bis zu folgendem Höchstausmaß:
Zuschuss | Darlehen | |
a) nachhaltige Sanierung des Kellers | bis zu € 15.000,-- | bis zu € 30.000,-- |
b) Schaffung von Ersatzflächen | bis zu € 6.000,-- | bis zu € 12.000.-- |
Das Gesamtausmaß der Förderleistung (Punkte a + b) im Zuschussbereich darf € 15.000,-- bzw. im Darlehensbereich € 30.000,-- nicht übersteigen.
Notwendige Unterlagen für Einreichung:
Weiterführende Informationen, Details und Antragsformular:
http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Sanieren-Renovieren/Grundwasserhilfe/Grundwasserhilfe.html
Stromanbieter |
Wenn wegen des hohen Grundwasserstandes erhöhte Stromkosten angefallen sind, gewährt der Stromanbieter 30 Frei-Tage, die auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung der Gemeinde für jeden Antragsteller.
Hinweis zum Jahresausgleich/Einkommensteuererklärung 2010 |
Das Steigen des Grundwasserspiegels fällt zwar nicht unter Katastrophen oder Naturereignisse, es ist aber möglich,
beim Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen abzüglich Ersätze (Land oder Versicherung) geltend zu machen (siehe Information der Marktgemeinde Hausleiten vom 14.12.2010).